Notwendige Unterlagen und Dokumente im Sterbefall
- Personalausweis des Verstorbenen
- Ärztliche Todesbescheinigung oder Leichenschauschein
- gegebenenfalls Versicherungskarte der jeweiligen Krankenkasse/ vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag/ Versicherungsunterlagen
- Testament
- bei Ledigen: Geburtsurkunde
- bei Verheirateten: Auszug aus dem Familienbuch (ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen)
- bei Geschiedenen: Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- bei Verwitweten: Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
Testament und Erbrecht
Die letztwillige Verfügung, das Testament, beinhaltet die Wünsche des Verstorbenen zu Bestattungsort, Bestattungsart oder auch zum Ablauf der eigenen Beerdigung. Das Testament ist bindend für die Angehörigen. Liegt kein Testament vor, entscheiden die nächsten Angehörigen über das gesamte Verfahren. Priorität hat dabei der Wille des Ehegatten. Ist kein Ehepartner hinterblieben, gilt der Wille der Kinder oder deren Ehegatten. Es folgen die weiteren Verwandten in der Reihe ihres Verwandtschaftsgrades. Im Zweifelsfall kann bei unterschiedlichen Auffassungen zum Erbrecht zwischen Angehörigen gleichen Grades die Polizei oder die Ordnungsbehörde hinzugezogen werden.
Notwendige Formalitäten der Angehörigen
- Trauerfeier: Einladungen versenden, Trauerbriefe schreiben
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen
- Kündigungen: Wohnung, Mitgliedschaften, Dienstleistungen, Versicherungen
- Abmelden/ Abbestellen: Telefon, Auto, Post, Daueraufträge, Gas, Wasser, Heizung
- Versorgung von Haustieren
- Benachrichtigungen: Kreditgeber, Kunden
- Einschalten eines Rechtsanwaltes, Notars oder Steuerberaters (Erbrecht)
- Beamtenversorgung: Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger
Die Erbfolge im
deutschen Erbrecht
Das deutsche Erbrecht regelt zunächst die Erbfolge, nach der in erster Linie die Kinder eines Verstorbenen erben. Wurde die Ehe in Form einer Zugewinngemeinschaft geführt (Normalfall), erhält der überlebende Ehepartner aber die Hälfte des Vermögens. Bei Gütertrennung muss er es mit den Miterben teilen. Kinder und Ehepartner erben immer, denn sie haben einen Pflichtteilanspruch in halber Höhe ihrer gesetzlichen Ansprüche. Auch der testamentarische Alleinerbe muss diesen Pflichten nachkommen – und zwar in bar.